Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Laborauftrag von privaten testpersonen mittels booking.mysynlab.ch («MYSYNLAB»)

1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB Patienten-Laborauftrag) gelten für alle Laboraufträge einer auftraggebenden Privatperson («Testperson») an SYNLAB Suisse SA oder an eine ihrer Schweizer Tochtergesellschaften (alle zusammen nachfolgend: SYNLAB) mittels MYSYNLAB.

2. Auftragserteilung mittels MYSYNLAB.

Die Testperson muss ein von SYNLAB zur Verfügung gestelltes digitales System verwenden (z.B. MYSYNLAB). Durch das vollständig und wahrheitsgetreue Ausfüllen der Felder in MYSYNLAB beauftragt die Testperson SYNLAB, die von ihr ausgewählten Labortests auszuführen und einen Befundbericht zu erstellen. SYNLAB akzeptiert nur Aufträge für Tests, welche jeweils in MYSYNLAB angeboten werden. Mit der Auftragserteilung bestätigt die Testperson, dass an ihr selbst die Probenentnahme erfolgt und sie den Test für sich selbst durchführen lassen will.

3. Entnahme des Testmaterials.

Die Testperson wählt eine in MYSYNLAB zur Verfügung stehenden autorisierten Entnahmestellen in der Schweiz und eines der angebotenen Zeitfenster. SYNLAB nimmt nur Proben an, die von einem von SYNLAB autorisierten Partner in der Schweiz entnommen und eingeschickt werden Der Patient hat bei der Entnahme die Anweisungen des Personals zu befolgen; andernfalls kann die Entnahmestelle die Ausführung des Auftrags abbrechen.

4. Ausführung

der Laboranalyse: SYNLAB führt die medizinische Laboranalyse nach dem allgemein anerkannten, neuesten Stand der Technik und den gesetzlichen Vorgaben durch. Zudem verfasst SYNLAB zuhanden der Testperson einen Befundbericht gemäss dem SYNLAB Standard. Instruktionen der Testperson zur Durchführung des Laborauftrags und der Erstellung des Befundberichts können nicht entgegengenommen werden. SYNLAB haftet nicht für eine technisch bedingte verzögerte oder verspätete Übermittlung. SYNLAB ist ermächtigt, andere akkreditierte Labors mit der Ausführung einzelner oder aller Labortests zu beauftragen. Das Testmaterial wird von SYNLAB nach Ablauf von 7 Tagen ab Übernahme vernichtet.

5. Befundübermittlung.

Die Übermittlung des Befundberichts an die Testperson erfolgt in der Regel per MYSYNLAB innerhalb der kürzest möglichen Frist. SYNLAB ist berechtigt, die Testergebnisse auch über eine (ggf. ungeschützte) digitale Lösung (z.B. über ein Patientenportal, via Sylex view oder via E-Mail an die in MYSYNLAB angegebene Adresse) an die Testperson weiterzuleiten. Die Weitergabe des Befundberichts an einen Arzt erfolgt gegebenenfalls direkt durch die auftraggebende Testperson.

6. Tarife und Preise.

Es gelten die jeweils bei der Auftragserteilung gültigen Tarife und Preise für die Labortests gemäss MYSYNLAB. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. SYNLAB behält sich das Recht vor, die Tarife und Preise jederzeit zu ändern. Die Labortests müssen unmittelbar bei der Auftragserteilung auf MYSYNLAB mittels eines Online-Zahlungsmittels bezahlt werden. SYNLAB kann auf ausdrücklichen Wunsch eine Rechnung erstellen, die den Anforderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) entspricht.

7. Rückerstattung.

Die Testperson nimmt zur Kenntnis, dass SYNLAB nicht gewährleisten kann, dass der Test von einer Versicherung oder einer Behörde zurückerstattet wird; entsprechende Schritte sind von der Testperson selbst vorzunehmen.

8. Medizinische Beratung und Behandlung.

Die auftraggebende Testperson akzeptiert, dass medizinische Beratung und Behandlung nur durch einen Arzt und nicht durch SYNLAB erfolgen kann. Es wird keine Korrespondenz mit der Testperson betreffend Analyse und Befund geführt.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit.

Die Testperson erklärt sich mit der Auftragserteilung damit einverstanden, dass SYNLAB die Personendaten im Rahmen der Ausführung eines Auftrages bearbeiten darf; die Testperson nimmt dabei zur Kenntnis, dass diese Datenbearbeitung möglicherweise durch Dritte mit Sitz in der Schweiz und/oder in der EU erfolgt und allenfalls mittels ungesicherter Datenübertragung. SYNLAB ist insbesondere befugt, die Personendaten im Rahmen einer gesetzlichen Meldepflicht oder aus anderem gesetzlichem Grunde (z.B. Krebsregister, Epidemiegesetz) an die entsprechenden Behörden weiterzugeben.

10. Haftung.

Mit Einreichen des Laborauftrags bestätigt die Testperson, dass sie allein die volle Verantwortung trägt für die Interpretation des Befundberichts sowie die Entscheidung, medizinische Massnahmen zu ergreifen oder nicht zu ergreifen oder einen Arzt für eine medizinische Beratung und Behandlung aufzusuchen. SYNLAB empfiehlt der Testperson, nach dem Labortest einen Arzt zur Besprechung des Befundberichtes aufzusuchen. SYNLAB ist auf keinen Fall für die Nicht- oder Fehlinterpretation der Laborresultate bzw. deren Folgen haftbar. SYNLAB haftet nicht für eine verzögerte oder verspätete Übermittlung des Befundberichtes.

11. Vertragsbeendigung.

Der Vertrag endet ohne weiteres mit der Erfüllung, d.h. mit der Abgabe des Befundberichts. SYNLAB ist berechtigt, den Laborauftrag jederzeit und ohne Begründung zu beendigen.

12. Gültigkeit.

Diese AGB sind integraler Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen SYNLAB und der Testperson. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Version. Abweichende Regelungen sind nur verbindlich, wenn SYNLAB diese schriftlich und ausdrücklich anerkannt hat.

13. Anwendbares Recht und Gerichtstand.

Alle Rechtsbeziehungen zwischen der Testperson und SYNLAB unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis ist Luzern, Kanton Luzern, Schweiz. SYNLAB kann die Testperson auch beim Gericht ihres Wohnsitzes bzw. Sitzes oder bei einem anderen zuständigen Gericht belangen.